Kinderschutzkonzept der
Ruck-Stiftung des Aufbruchs

1. Einleitung

Die Ruck - Stiftung des Aufbruchs setzt auf eine verantwortungsvolle Förder- und Begleiterrolle und verpflichtet sich, bei der Auswahl von Kooperationspartnern höchste Standards einzuhalten.

Die Ruck - Stiftung des Aufbruchs verpflichtet sich, in ihren eigenen Angeboten und Begegnungen Kinder und Jugendliche zu schützen und alle unter Punkt 2 aufgeführten Grundsätze und Werte einzuhalten.

Die Ruck-Stiftung fördert sowohl intern als auch gemeinsam mit Kooperationspartnern den fachlichen Austausch, um eine sichere und wertschätzende Umgebung für Kinder zu gewährleisten.

2. Grundsätze und Werte

Respekt und Würde: Jedes Kind wird als eigenständige Persönlichkeit mit unveräußerlichen Rechten anerkannt.

Gewaltfreiheit: Jegliche Form von körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt sowie Rassismus und Diskriminierung wird strikt abgelehnt.

Partizipation: Kinder werden altersgerecht in Entscheidungen, die sie betreffen, einbezogen.

Vertraulichkeit: Informationen über Kinder werden vertraulich behandelt.

Transparenz und Vertrauen: Offene Kommunikation mit Kooperationspartnern.

3. Ziele des Kinderschutzkonzeptes

• Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt sowie Rassismus und Diskriminierung.

• Förderung eines sicheren Umfelds, in dem Kinder sich wohl und geschützt fühlen.

• Sensibilisierung aller Mitarbeitenden im Umgang mit Kinderschutzthemen.

• Klare Melde- und Interventionswege bei Verdachtsfällen von Missbrauch in den geförderten Projekten.

4. Präventionsmaßnahmen

Sorgfältige Auswahl von Mitarbeitenden, die in direktem Kontakt zu Kindern stehen sowie Einforderung eines erweiterten Führungszeugnisses.

Kooperationsvereinbarungen: Aufnahme von Kinderschutzklauseln

Schulungen und Austausch: Teilnahme der Projektkoordinatorin (Kinderschutzbeauftragten) der Ruck - Stiftung an Fortbildungen zu Themen des Kinderschutzes, Anzeichen von Missbrauch und richtigem Handeln.

Monitoring: Regelmäßige Evaluation der Projekte.5. Umgang mit Verdachtsfällen in Partnerprojekten Die Ruck - Stiftung des Aufbruchs realisiert ihre Projekte stets in kooperierenden Einrichtungen und geht Meldungen von Partnern oder Dritten nach.

• Bei Verdachtsfällen informiert die Projektkoordinatorin (Kinderschutzbeauftragte) der Stiftung die betroffenen Partnerorganisationen und unterstützt bei der Einleitung der notwendigen Schritte.

• Die Ruck - Stiftung des Aufbruchs wahrt Vertraulichkeit und schützt die Identität der Betroffenen.

• Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann die Ruck - Stiftung des Aufbruchs Fördermittel aussetzen oder Kooperationen beenden.

6. Kommunikation und Transparenz

• Veröffentlichung des Kinderschutzkonzeptes auf der Website.

• Offener Dialog mit Kooperationspartnern über Herausforderungen und Best Practices im Kinderschutz.

• Feedbackmöglichkeiten für Partner und, wenn möglich, für Kinder und Eltern in geförderten Projekten.

7. Evaluation und Weiterentwicklung

• Regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Kinderschutzkonzeptes.

• Einholen von Rückmeldungen aus den Partnernetzwerken.

• Integration neuer gesetzlicher Anforderungen und fachlicher Standards.

 

Stand: 21.01.2026

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